In der Immobilienwirtschaft ändern sich in Österreich diese Tage viele Regelungen und Vorschriften. Über die Novelle der Grunderwerbssteuer haben wir bereits berichtet.
Die Abschreibungszeiten von Betriebsgebäuden werden harmonisiert, die Immobilienertragssteuer wird angehoben oder die Anschaffungskosten bebauter Mietgrundstücke für das Privatvermögen werden einer neuen Berechnung unterzogen. Bezüglich der Abschreibung sollen künftig 60 Prozent auf das Gebäude entfallen und 40 Prozent auf das Grundstück.
All diese Änderungen wirken so, als ob die der Immobiliensektor für die Steuereinbußen bei der Einkommenssteuer aufkommen sollte. Nach Gesprächen mit Experten der Branche verdichtet sich dieser Verdachtsmoment durch einen weiteren, zeitlichen Faktor. Nun nach dem 31.12.2015 ist nämlich klar, dass nur wenige Grundbesitzer entsprechend reagieren konnten.
Die Immo-Branche wurde überrumpelt
Verschiedene Details zur Steuerreform 2016 wurden zwar schon im Frühjahr 2015 bekannt, aber für Makler, Eigentümer, Steuerberater und Sachverständige handelt sich dabei um eine relative kurze Zeitspanne für adäquate und umfassende Reaktion. Ähnliches gilt für Anwälte und Notare. Diese Berufsstände konnten den Ansturm an plötzlichen Schenkungen und damit einhergehenden Grundbuchseinträgen kaum bewältigen.
So wurden in den letzten Monaten des ablaufenden Jahres nur mehr die Grundstücke der wichtigsten Kunden und die größten Anwesen bewertet, um sie beispielsweise innerhalb der Familie zu verschenken. Daraus folgt, dass die kurzfristige Umsetzung der Reform durchaus einem Kalkül der Politik entsprach. In der Öffentlichkeit wird die schnelle Senkung der Steuer immer als Gewinn für den Bürger dargestellt. Doch diese schnelle Einführung der Änderungen diente auch dazu die Refinanzierung dieser Steuersenkung zu sichern.
Gerade Akteure auf den Finanzmärkten dürfen niemals diese Kehrseite von Reformen und Änderungen außer Acht lassen. Nur so lässt sich auf kommende Anpassung richtig reagieren und das könnte ein guter Vorsatz für das neue Anlegerjahr 2016 sein: Immer das Gesamtbild betrachten!
Weitere Expertenanmerkung: Die Politik versucht verschiedene Unternehmergruppen, gerade im Tourismus, mit dem erhöhten Freibetrag der Grunderwerbssteuer (900.000 Euro bei Betriebsübergabe), wohlgesonnen zu stimmen. Immobilienexperten belächeln diese Summe doch meist. Viele touristisch genutzte Grundstücke, gerade in ländlichen Gebieten, übersteigen sehr deutlich diesen gewährten Freibetrag. Er kommt also oft dem Tropfen auf den heißen Stein gleich.