Neues Pensionskonto – Das müssen Sie wissen

Neues Pensionskonto gibt Klarheit über zukünftige Pensionsansprüche.

Ab 2014 erhalten alle österreichischen Bürger, die nach dem ASVG Pensionsbeiträge einzahlen oder einbezahlt haben, einen genauen Überblick über die zu erwartende Pensionszahlung bei Eintritt in den Ruhestand. Im Zuge dieser Reformierung kommt es zu einigen Neuregelungen und vorbereitenden Aktivitäten, auf die nachfolgend eingegangen wird.

Auch die komplizierte Berechnung der Pensionsansprüche wird vereinfacht und nachvollziehbar. Denn bisher beruhte sie auf drei Rechtssystemen, die sogar für Experten ausgesprochen kompliziert zu handhaben und nachzuvollziehen waren.

Bis 2016 sollen alle Erstgutschriften den neuen Pensionskonten gutgeschrieben und damit die Umstellung abgeschlossen sein. Betroffen davon sind alle Versicherten, die nach dem 1. Jänner 1955 geboren sind und vor 2005 ein Arbeitsverhältnis begonnen haben.

Feststellung der Anspruchszeiten

Bis Juni 2013 erhalten alle ASVG-Versicherten einen Versicherungsdatenauszug, der alle bisher erworbenen Versicherungszeiten enthält. Dieser Versicherungsdatenauszug muss von jedem auf fehlende Zeiten überprüft werden. Fehlen Versicherungszeiten, müssen diese eingetragen werden. Vor allem schulische oder berufliche Ausbildungszeiten, berufliche Tätigkeiten im Ausland oder Kindererziehungszeiten und ähnliche für die Anspruchsberechnung wichtigen Daten werden nicht automatisch erfasst und können im Datenauszug fehlen.

Nach der Überprüfung und einer eventuellen Korrektur wird der Auszug mit den Versicherungsdaten unterschrieben an die Pensionsversicherung zurückgesandt. Aus diesen Daten wird anschließend die Erstgutschrift ermittelt und dem neuen Pensionskonto gut geschrieben.

Da Bauern, Selbstständige und Beamte Sonderregelungen unterliegen, werden diese Berufsgruppen nicht berücksichtigt.

Den günstigsten Pensionszeitpunkt selbst wählen

Das neue Pensionskonto bringt für den Versicherten mehr Vorteile als Nachteile. Denn sobald er die Mitteilung über die Erstgutschrift erhalten hat, besitzt er die Möglichkeit, seine eigenen Pensionsansprüche, die zum gesetzlichen Antrittszeitpunkt fällig werden, regelmäßig zu überprüfen. Plant jemand, über das 60. Lebensjahr hinaus zu arbeiten, so darf er sich über einen Bonus freuen. Für jedes Jahr, das länger gearbeitet wird, erhöht sich der Pensionsanspruch zwischen 4,2 und 5,1 Prozent. Dadurch erhält der Antrittszeitpunkt für den Versicherten eine attraktive Planungsoption zur Erhöhung des Einkommens im Ruhestand.

Die Auswirkungen der Umstellung auf die Pensionshöhe

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass es bei einem sehr kleinen Anteil zu geringen Verlusten kommen kann. Sowohl Verluste wie auch Gewinne wurden jedoch durch eine gesetzliche Regelung mit 1,5 Prozent begrenzt. In sehr seltenen Fällen liegt die Begrenzung bei 3,5 Prozent. Viele der Versicherten werden jedoch durch die Möglichkeit der Nachmeldung von der neuen Regelung eher profitieren.

Genaue Informationen, in welchem Ausmaß es zu Anspruchsreduzierungen oder auch Anspruchserhöhungen kommt, wird man erst nach der Berechnung aller Erstgutschriften besitzen. Allerdings rechnet Sozialminister Rudolf Hundstorfer mit keinen drastischen Zahlen, sondern eher mit eine großen Zahl von Fragen durch die Versicherten.

So wird das neue Pensionskonto abgefragt

Es besteht die Möglichkeit, den aktuellen Kontostand über einen schriftlichen Antrag oder über Internet abzufragen. Die Online-Abfrage erfolgt über https://www.sozialversicherung.at/pktesv/ und erfordert entweder eine Handysignatur oder eine Bürgerkarte, um einen Kontomissbrauch zu verhindern.

Reformen können in Zukunft erschwert werden

In Zukunft wird jeder Versicherte über seinen Kontostand und seinen Pensionsanspruch sehr genau Bescheid wissen. Ein Nebeneffekt, für Politiker wird es deutlich schwieriger werden, Pensionsreformen durchzusetzen. Zukünftige Kürzungen der Ansprüche durch Reformen würden den Versicherten sofort in Zahlen dargestellt werden.

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