Eine der am schnellsten wachsenden Berufsgruppen in Österreich nennt sich wohl Ein-Personen-Unternehmen. Seit dem Jahr 1995 ist der EPU Anteil unter allen Gewerbeanmeldungen von 55,4 Prozent auf 60,4 Prozent im Jahr 2016 angewachsen. In konkreten Zahlen waren dies 305.603 EPUs in ganz Österreich. Aufgrund dieser Entwicklung werden Tipps zum Steuern sparen für immer mehr Berufstätige wichtig. Vor allem ist es eine Bewegung weg von den beschränkten Steuerspartipps in der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) hin zum Steuern sparen als Unternehmer.
Zahlungen richtig timen
Da über 90 Prozent der EPUs Einzelunternehmer sind, ist für sie nicht das Datum der Rechnung, sondern die Zeitpunkte der Ein- und Auszahlungen steuerlich von Bedeutung. Deshalb müssen Ein-Personen-Unternehmer das richtige Timing für die Begleichung und Erstellung von Rechnungen sehr schnell lernen. Wenn vor dem Ende eines Geschäftsjahres noch alle Forderungen beglichen, SV-Beiträge im Voraus gezahlt und Guthaben bei den wichtigsten Partnern eingerichtet werden, während die eigenen Rechnungslegungen vielleicht etwas hinausgezögert werden, dann kann sich dadurch ein steuerlicher Vorteil ergeben.
Abschreibungen richtig einsetzen
Unternehmer müssen auch wissen, auf welche Weise die angeschafften Wirtschaftsgüter die Steuern mindern. Alle Anschaffungen, die netto unter 400 Euro liegen, können direkt und vollständig in der jeweilige Periode vom Gewinn abgeschrieben werden. Bei Gütern, die im Preis darüber liegen, muss der Zeitpunkt der Anschaffung beachtet werden. Liegt dieser vor dem 30. Juni in einem Jahr, so kann ein volles Jahr abgeschrieben werden und liegt er danach so ist nur ein halbes Jahr möglich. Trotzdem kann noch eine halbjährige Abschreibung erfolgen, wenn im Dezember eines Jahres ein teurer PC gekauft wird. Wirtschaftsgüter haben aber auch auf eine andere Art Einfluss auf die Steuer.
Gewinnfreibeträge richtig nutzen
Eine weitere wichtige Methode um die Steuerlast von Unternehmern zu senken, ist die richtige Nutzung des Gewinnfreibetrages. Bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro ist dies einfach. Der entsprechende Freibetrag, der bis zu 3.900 Euro in dieser Stufe betragen kann, wird automatisch abgezogen. Wenn die jährlichen Gewinne höher sein sollten, dann muss richtig investiert werden. Denn nur Wirtschaftsgüter, die neu sind und über mindestens 4 Jahre abgeschrieben werden, können den Gewinnfreibetrag entsprechend der folgenden Staffelung erhöhen:
- Gewinne bis zu einer Höhe von 175.000 Euro → 13 %
- die nächsten 175.000 Euro Jahresgewinn bis 350.000 Euro → 7 %
- weitere 230.000 Euro Gewinn bis 580.000 Euro → 4,5 %
Bei der vollen Nutzung kann entsprechend dieser Berechnung ein gesamter Freibetrag von 45.350 Euro geltend gemacht werden.
Hinweis: Einige wenige Wertpapiere können auch als Investition im Sinne des Gewinnfreibetrages herangezogen werden. Das prominenteste Beispiel wären die Wohnbauanleihen, da diese wie neue Güter zur Stimulierung der Wirtschaft beitragen.