Deutsche Finanzagentur stellt das Geschäft mit Privatanlegern ein

Der Kauf von Bundeswertpapieren bei der Deutschen Finanzagentur wird Geschichte. Doch nicht nur bei der Deutschen Finanzagentur, sondern auch bei den Anlegern wird dies direkte Folgen haben. Wir haben die Folgen und Übergangszeiten für unsere Leser zusammengestellt.

Die Finanzagentur stoppt den Verkauf von Wertpapieren

Aus der Finanzagentur kam am 13.07.2012 eine Pressemeldung, mit der man bestätigte, dass ab 01.01.2013 der Verkauf von Bundeswertpapieren eingestellt wird. Über die Gründe für diese Entscheidung wurde in der Presse teilweise spekuliert, doch nun ist es offensichtlich. Die Kosten für das Geschäft mit Privatkunden fielen offenbar zu groß aus. Aus diesem Grund wurde eine sogenannte Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, bei der das Bundesfinanzministerium zum Entschluss kam, dass sich das Geschäft auf keinen Fall lohnen würde. Die Verluste waren einfach zu groß. Sogar von einer zweistelligen Millionensumme ist die Rede. Der Bundesrechnungshof ging ebenfalls der Wirtschaftlichkeit des Handels mit Privatkunden auf den Grund. Das Ergebnis viel ebenso negativ aus, so dass auch hier der Stop der Privatkundenaktivitäten empfohlen wurde.

Sämtliche Produkte und Dienstleistungen werden von der Finanzagentur abgeschafft

Für den Anleger ist eines jetzt klar: Ab 2013 können Zins-Papiere nur noch bei der Bank gekauft werden. Die Deutsche Finanzagentur bietet den kostenlosen Kauf und die Lagerung von Wertpapieren nicht mehr an. Für den Kunden fallen nun die üblichen Kosten beim Kauf von Wertpapieren an. Diese können in einer Höhe von 0,5 % des gesamten Anlagebetrages liegen. Des Weiteren wird es die Bundesschatzbriefe vom Typ A und Typ B nicht mehr geben. Diese wurden Ende der 1960er Jahre eingeführt und waren bei den Bundesbürgern sehr beliebt. Auf Finanzierungsschätze in Form von Daueremissionen ebenso wie müssen deutsche Sparer nun auch verzichten.

Doch nicht alles gehört der Vergangenheit an

Zunächst genießen Schuldbuchkonten mit vorhandenen Bundeswertpapieren Bestandsschutz. Dieser gilt bis die dort verwahrten Wertpapiere auslaufen. Obwohl die meisten Geschäfte mit Privatkunden abgeschafft werden, gewisse Produkte bleiben erhalten. Dabei handelt es sich meistens um die börsennotierenden Produkte. Darunter fallen Bundesanleihen im Zeitraum von 10 bis 30 Jahren, aber auch fünfjährige Bundesobligationen.

Verbraucherschützer sind mit diesem Vorgehen der Deutschen Finanzagentur nicht zufrieden. Ihrer Meinung nach fällt damit für die Verbraucher die wohl günstigste Möglichkeit für den Erwerb von Bundeswertpapieren weg.

Weitere Informationen über die Hintergründe und Konsequenzen finden sich z.B. auch im Blog von Dr. Liemen.

Bildquelle: © styleuneed – Fotolia.com

Es ist nicht mehr möglich, diesen Artikel zu kommentieren.