Immer mehr Arbeitnehmer versuchen, ihren Reallohnverlust durch Überstunden auszugleichen oder eine höhere Wochenarbeitszeit zu erreichen. Am Monatsende entspricht das Nettogehalt jedoch nicht immer den Erwartungen. Da bleibt die Frage, ob sich Mehrarbeit überhaupt lohnt?
Überstunden: Mehr Geld oder lieber Zeitausgleich?
Nahezu jeder Arbeitnehmer muss ab und zu Überstunden machen. Vielen ist es recht, wenn die Extra-Arbeit bezahlt wird. Die gute Nachricht: Bis zu 10 Überstundenzuschläge pro Monat sind steuerbegünstigt, sofern die Grenze von 86 Euro nicht überschritten wird. Wenn Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit ausbezahlt werden, erhöht sich diese Grenze sogar auf 360 Euro.
Wer also nur gelegentlich Überstunden leistet, kann sich diese ruhig ausbezahlen lassen. Wenn die zusätzlichen Bezüge die steuerbegünstigte Summe überschreiten, kann auch eine Mischvariante gewählt werden: Ein Teil der Mehrarbeit wird finanziell abgegolten, ein Teil in Form von Freizeit konsumiert.
Die Überstunden häufen sich?
Viele Berufe bringen regelmäßige Mehrarbeit mit sich. Deshalb werden immer öfter sogenannte All-in-Verträge abgeschlossen. Manche Arbeitgeber bieten auch langjährigen Mitarbeitern an, bestehende Dienstverträge entsprechend zu verändern. Grundsätzlich gilt: Mit der Überbezahlung sind nur Überstunden abgedeckt, die dem Wert der zusätzlichen Entlohnung entsprechen. Verlangt der Arbeitgeber darüber hinaus Arbeitsleistung, muss diese auch extra bezahlt werden. Wichtig: Das Arbeitszeitgesetz gilt auch hier. Bis auf wenige Berufsgruppen dürfen pro Tag nur maximal 10, pro Woche maximal 50 Stunden gearbeitet werden!
Ob sich ein solcher Vertrag nur für das Unternehmen oder auch für den Arbeitnehmer lohnen, muss vorab berechnet werden. Auf den ersten Blick mag der Bruttoverdienst verlockend aussehen und die Vertragsanpassung rechtfertigen. Doch vor der Unterschrift sollte der Angestellte lieber auf Nummer sicher gehen. Mit Hilfe eines Brutto-Netto-Rechners kann rasch festgestellt werden, ob der höhere Verdienst nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern auch unterm Strich lukrativ ist.
Was bringt die Gehaltserhöhung?
Wie viel nun tatsächlich vom höheren Gehalt übrig bleibt, hängt vom Jahresverdienst nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge ab. Bis zu einem Bruttoeinkommen von 11.000 Euro pro Jahr muss überhaupt keine Lohnsteuer bezahlt werden. Alle Einkünfte von 11.000 bis 25.000 Euro werden mit 36,5 % besteuert. Der nächste Sprung betrifft Einkommen von 25.000 bis 60.000: Für diesen Betrag fallen 43,21 % Steuern an. Bei Erträgen über 60.000 Euro behält das österreichische Finanzamt gar 50 % ein.
Dass nach der Gehaltserhöhung weniger Geld auf dem Konto landet als vorher, ist jedoch völlig unmöglich. Die höhere Steuer betrifft immer nur den Teil des Gehaltes, der zwischen einem und dem nächsthöheren Steuersatz liegt. Wer beispielsweise 26.000 Euro brutto verdient, bezahlt für die ersten 11.000 Euro keine Steuern. Die nächsten 14.000 Euro werden mit 36,5 % besteuert, die restlichen 1.000 mit 43,21 %.
Übrigens: Das 13. Und 14. Monatsgehalt werden nicht für die Berechnung des Jahreseinkommens herangezogen – hier gelten niedrigere Steuersätze!
Tipp: Bei Gehaltsverhandlungen spricht man meist von Bruttobezügen. Deshalb macht es Sinn, den gewünschten Nettolohn vorab auszurechnen. Auf der Seite http://www.bruttonetto-rechner.at geht das sehr schnell: Einfach Wunschgehalt und steuerlich relevante Fakten eingeben, auf “berechnen” klicken und fertig. Im Ergebnis werden Brutto- und Nettogehalt, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer angezeigt.
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Finanzen – der Steuertarif