Jeder Autobesitzer in Österreich kennt die Bedeutung einer Haftpflichtversicherung. Was für die KFZ-Haftpflichtversicherung gilt, ist für die Privathaftpflicht nicht weniger gültig. Trotzdem ist in Österreich selten von dieser Art von Versicherungspolice die Rede. Der Hauptgrund für diese Missachtung ist die häufige Inkludierung der Privathaftpflichtversicherung in der Hausratsversicherung. Deshalb rücken sehr selten wichtige Klauseln in das Bewusstsein der jeweiligen Versicherungsnehmer. Diese vergessenen Zusätze kann zu überteuerten Prämien oder zu fehlendem Versicherungsschutz führen.
Welche Schäden deckt die Privathaftpflichtversicherung ab?
Grundsätzlich deckt diese Versicherung natürlich alle Schäden ab, die bei Dritten durch eigenes Verschulden entstanden sind, wobei bestimmte Fälle meist ausgeschlossen sind. Beispiele für solch einen Ausschluss wären:
- Schäden, die während dem Verleihen eines Objekts entstanden sind.
- Ansprüche, die von innerhalb der Familie kommen oder
- vorsätzliche Schadensfälle bzw. Schäden, die unter Einfluss von Drogen oder Alkohol entstanden sind.
Damit ist die Frage der Schadensabdeckung aber noch keineswegs geklärt. Gerade wenn die Privathaftpflicht ein Teil der Hausratsversicherung ist, dann ist oft nicht klar, bis zu welcher Schadenshöhe eine Abdeckung erfolgt. Obwohl viele einzelne, private Haftpflichtversicherungen bis zu einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro gehen, wird beim Abschluss der Hausrat oft gespart. Dann werden niedrige Deckungssummen von 1 Millionen Euro oder weniger abgeschlossen und wenn dann ein verschuldeter Personenschaden eintritt, dann ist das Chaos perfekt. Gesundheitliche Schäden werden nämlich schnell teuer. Gerade bei der Abdeckung ganzer Familien sollte unbedingt die jährliche Deckungssumme bekannt und hoch genug sein.
Hinweis: Die Versicherungsgesellschaft prüft vor einer etwaigen Auszahlung natürlich inwiefern Schadensansprüche gerechtfertigt sind.
Wer wird von der Privathaftpflichtversicherung geschützt?
Jeder geht davon aus, dass die Privathaftpflicht das eigene Verschulden und die Schuld der Ehepartner bzw. Kinder abdeckt. Auf minderjährige Kinder trifft dies auch zu. Doch da, die Hausratsversicherung meist nur einmal jährlich bezahlt wird, können unerwartete Probleme durch diese Annahme auftreten. Ein Kind, das zwar noch im elterlichen Heim wohnt, aber die Volljährigkeit erreicht hat, wird nicht mehr automatisch durch viele Standard-Policen geschützt. In diesen Fällen müssen günstige Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Trotz der geringen Zusatzprämien vergessen dies zahlreiche Versicherungsnehmer. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht nur, wenn das Kind zu einem Studium eingeschrieben ist. In diesen Fällen kann sich die Frist auf das 25. Lebensjahr bzw. auf die erste eigene Hausratsversicherung des Nachwuchses verlängern.
Tipp: Wer mehrere Wohnsitze und damit mehrere Hausratsversicherungen besitzt, der ist oft auch doppelt haftpflichtversichert, ohne dass dies einen positiven Effekt hätte. In diesen Fällen müssen die Versicherungsverträge noch genauer geprüft werden. Es ist zwar praktisch, dass in Österreich die Privathaftpflicht, anders als in Deutschland, gleich automatisch in die Hausratsversicherung inkludiert wird, aber dieser Komfort hält eben auch einige Fallstricke bereit.