Im Jahr 2010 beschloss die österreichische Politik einen Schritt, der zum Ruf des Wohlfahrtsstaates passte – die Mindestsicherung.
Beinahe alle Parteien und Organisationen feierten die Einführung. Dadurch sollte das Sozialhilfesystem vereinfacht werden und gleichzeitig ein reißfestes, soziales Netz für die Armen und Schwachen entstehen.
Doch sechs Jahre später ist einigen der damalige Jubel ein wenig im Halse stecken geblieben. Die Zeit hat nämlich einige Schwachstellen aufgezeigt, welche nun auch mehrfach in der Presse und in den Medien kritisiert werden.
Der Unterschied zwischen Arbeit und Mindestsicherung ist zu gering
Die Mindestsicherung kommt erst in Frage, wenn ein großer Teil des Vermögens verbraucht wurde. Nur die Eigentumswohnung als Hauptwohnsitz, die Einrichtung und grob 4.000 Euro dürfen dem Antragssteller verbleiben. Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein ehemaliger Manager oder Arzt in die Mindestsicherung rutscht, sehr gering. Eher ungelernte Arbeitskräfte, einfache Handwerksberufe wie z.B. Frisör(innen) oder Verkäufer(innen) besitzen ein höheres Risiko, diese Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen.
Doch ganz genau wegen diesem Fakt entsteht ein großes Problem. Die Mindestsicherung bietet keinen Anreiz wieder zurück in den Arbeitsmarkt zu kehren. Das durchschnittliche Bruttogehalt eines Verkäufers im Lebensmittelhandel liegt knapp unter 1.500 Euro. Wenn davon noch die Steuern abgezogen werden, dann ergibt sich nur geringfügig mehr, als die derzeitige Mindestsicherung für Alleinstehende mit 837,76 Euro, laut Arbeiterkammer, ausmacht. Für diesen geringen Mehrverdienst von grob 200 Euro arbeiten zu gehen, macht nicht für jeden Sinn. Die Mindestsicherung wird folglich zu einem sozialen Dauerparkplatz.
Die Landesfürsten halten auch diese Machtposition
Österreich hat in vielerlei Hinsicht ein Problem mit den stark föderalen Ländern, die sich nicht einmal vom Bund in die Karten schauen lassen. Die Mindestsicherung sollte zumindest eine dieser Bastionen niederreißen und die soziale Absicherung vereinheitlichen. Da sich die Länder aber die Abwicklung gesichert haben, ging dies schon vom ersten Tag an schief. Kinderbeiträge werden unterschiedlich ausgezahlt, Wohnkosten unterschiedlich berechnet und die Ländern veröffentlichen auch keine verlässlichen Zahlen zu den Beziehern der Mindestsicherung.
Reformen werden sich also auch bei diesem Konstrukt nicht lange aufschieben lassen.
Weitere Informationen zur Mindestsicherung: