Im Kampf gegen die COVID-19-Krise hat die österreichische Regierung die Mehrwertsteuer in der Gastronomie, der Kulturbranche sowie im publizierenden Bereich auf 5% gesenkt. Ein Zwischenfazit.
Die Alpenrepublik ist ein besonders gastfreundliches Land. Diese österreichische Stärke wird in Zeiten von Corona leider zum Problem. Der Tourismus macht ungefähr die Hälfte des Bruttoinlandsprodukts aus und in manchen Regionen, wie Tirol, sogar noch mehr. Diese Rechnung inkludiert noch nicht die Gastronomie und das Kulturleben. All diese Bereiche sollen nun durch eine besondere Maßnahme, durch eine drastische Senkung der Umsatzsteuer, am Leben erhalten werden. Doch kann diese volkswirtschaftliche Methode wirken?
Wie sieht die Umsatzsteuersenkung wegen CoVid-19 genau aus?
Seit Juli 2020 bis zunächst Ende 2020 wurde die Umsatzsteuer auf Getränke und Speisen in der Gastronomie, auf Eintrittskarten für Kinos, Theater und Naturparks und sogar für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben auf 5 Prozent gesenkt. In manchen Bereichen bedeutet dies eine Halbierung der Umsatzsteuer. Bei Getränken ist dies sogar eine Verminderung auf ein Viertel des ursprünglichen Wertes.
Derzeit wird sogar eine Verlängerung dieser Maßnahme bis Ende 2021 diskutiert. Doch wie viel Sinn macht diese Umsatzsteuersenkung eigentlich?
Die Kritik an der Corona-Umsatzsteuersenkung
Auf der einen Seite darf nicht vergessen werden, dass die Umsatzsteuer zu den wichtigsten Einnahmen im Staatshaushalt gehören. Ein Haushalt, der durch zahlreiche Corona-Maßnahmen ohnehin schon stark belastet ist. Der Finanzminister Gernot Blümel hat bei bei der jüngsten Budgetsitzung mit einem Defizit von 21 Milliarden Euro im kommenden Jahr 2021 gerechnet. Es ist also fraglich, wie viel dieser Haushalt noch zusätzlich belastet werden darf.
Auf der anderen Seite bewirkt die Umsatzsteuersenkung lediglich einen günstigeren Preis oder eine höhere Gewinnmarge bei den Gastronomie- und Kulturbetrieben. Nach ökonomischer Sicht, sollen diese günstigeren Preise dafür sorgen, dass die Nachfrage in diesen angeschlagenen Branchen steigt. Dabei wird jedoch vergessen, dass die Nachfrage nicht nur durch den finanziellen Preis bestimmt wird. Andere „Kosten“ können das theoretische Risiko sein, sich mit Corona anzustecken, eine problematischere Anreise zu den Veranstaltungsorten oder weniger Komfort durch die Sicherheitsbestimmungen. All diese zusätzlichen Kostens in durch das Coronavirus gestiegen und Speisen, die um 5 % günstiger sind, können diese nicht-finanziellen Kosten keinesfalls ausgleichen. Es bleibt also aus gutem Grund fraglich, ob die coronabedingte Umsatzsteueränderung tatsächlich einen entscheidenden Effekt hat.
Leider lässt sich dies sehr schwer beurteilen – vor allem, wenn die Senkung im Jahr 2021 fortgesetzt wird. Wir haben nämlichen keinen wirklichen Vergleichszeitraum, um zu beurteilen, ob die Nachfrage in der Gastronomie, Hotellerie oder Kulturszene mit oder ohne Umsatzsteuernachlass ident wären. Wenn die Senkung der Umsatzsteuer mit Ende 2020 ausläuft, dann könnten wir im ersten Quartal 2021 zumindest annähernd einen Vergleichszeitraum schaffen.