Nur mehr wenige Monate bis zum 1. Februar 2014. Dies ist der Stichtag, ab dem nur mehr Euro-Überweisungen über SEPA möglich sind. Trotz einer zwei Jahre andauernden Vorlaufzeit sind viele Unternehmen noch nicht für diesen Tag gerüstet.
Änderungen durch die Umstellung auf SEPA
SEPA wurde zur Standardisierung und Erhöhung der Sicherheit des Zahlungsverkehrs innerhalb der 33 SEPA Mitgliedsländer eingeführt. Die Umstellung auf die SEPA-Überweisung bietet mehrere Vorteile.
- Für inländische und ausländische Überweisungen kommt die gleiche Überweisungsform zur Anwendung.
- Die Gutschrift des innerhalb Europas und der beteiligten SEPA-Länder überwiesenen Betrages muss innerhalb eines Tages erfolgen. Vor allem für Auslandsüberweisungen ergibt sich durch diese Vorgabe ein großer Vorteil. In vielen Fällen nahm die Gutschrift auf das ausländische Konto bis zu einer Woche in Anspruch.
- Als Nachteil kann der längere SEPA-Code betrachtet werden. Angaben zum Verwendungszweck werden ungekürzt nur mehr bis zu 140 Zeichen (vorher 378 Zeichen) übermittelt.
Die SEPA-Überweisung ist für jeden verpflichtend, der entsprechende Transaktionen durchführt. Unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder Unternehmen handelt. Ohne IBAN-Code und BIC sind ab 1. Februar 2014 keine Überweisung und keine Lastschrift mehr in den Mitgliedsstaaten möglich.
Der IBAN-Code setzt sich aus der Länderkennung, einer Prüfnummer und der Kontonummer zusammen und dient der eindeutigen Identifikation des Bankkontos. Der BIC ersetzt in Zukunft die Bankleitzahl und enthält den individuellen Code des Bankinstitutes.
Viele Unternehmen haben noch keine Vorkehrungen getroffen
Während IBAN und BIC direkt von der Bank ausgegeben werden, benötigen Unternehmen zur Einlösung von Lastschriften zusätzlich eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers und ist dem Unternehmen direkt zugeordnet. Sie wird bei der Bank des Unternehmens beantragt und durch die Österreichische Nationalbank erstellt und zugeteilt.
Für viele Unternehmen wird die Zeit nun knapp, insbesondere für jene Unternehmen, die weder die Gläubiger-Identifikationsnummer beantragt, noch SEPA in die Systeme integriert haben. Laut einer aktuellen Umfrage sind davon ungefähr 25 Prozent aller Unternehmen betroffen.
Für Unternehmen wie Onlinehändler, die noch keinen Antrag auf ihre Identifikationsnummer gestellt haben, droht die Gefahr finanzieller Verluste. Denn laut SEPA dürfen nur mehr vom Kunden schriftlich bestätigte Lastschriften (gültiges Mandat) eingelöst werden. Ohne diese schriftliche Bestätigung kann die Lastschrift bis zu 13 Monate nach Einlösung widerrufen werden.
Wer die technische Umstellung nicht rechtzeitig vor dem 1. Februar schafft, kann weder Auszahlungen durchführen noch Lastschriften einlösen. Die Folge sind neben nicht kalkulierbaren Cashflow-Risiken hohe Kosten in Form von Verzugszinsen. Betroffen von der mangelhaften Vorbereitung und Information sind vor allem Kleinbetriebe und Ein-Personen-Unternehmen.
Fahrplan für Unternehmen
Experten raten, alle Geschäftsunterlagen so schnell wie möglich mit IBAN und BIC zu versehen und die Daten von Kunden und Lieferanten anzufordern. Unternehmen, die häufig das Lastschriftverfahren nutzen, wird dringend geraten, die Gläubiger-Identifikationsnummer bei ihrer Bank zu beantragen. Der Abschluss von Vereinbarungen zum SEPA-Lastschriftverfahren zwischen Unternehmen und Kunden wird ebenfalls empfohlen. Und last, but not least muss die vorhandene Software auf ihre SEPA-Tauglichkeit überprüft werden.
Unterm Strich haben, abgesehen von den Prozessumstellungen zur Einführung, positive Aspekte überzeugt, dass es sich um eine sinnvolle Angleichung im Zahlungsverkehr handelt.